- Seit dem 27. September 2026 gelten die Regeln der EmpCo-Richtlinie für alle Shops, die an Verbraucher in der EU verkaufen. In Deutschland stehen sie im UWG.
- Umweltaussagen stehen im Shop an vielen Stellen, etwa in Produkttexten, Filtern, Badges, Siegeln, Bildern und Produktfeeds.
- Wer die Aussagen finden will, braucht einen vollständigen Crawl inklusive JavaScript und einen Blick in die Feeds.
Dieser Ratgeber zeigt, wo Umweltaussagen in einem Shop stehen, und fasst die Regeln der Richtlinie (EU) 2024/825 zusammen. Er ist keine Rechtsberatung. Ob eine Aussage zulässig ist, klärst du mit deiner Rechtsabteilung oder einer Kanzlei.
Die Grundlagen, Fristen und die deutsche Umsetzung stehen im Ratgeber EmpCo-Richtlinie. Hier geht es um die Frage, wo im Shop Umweltaussagen auftauchen und welche Regel jeweils dazugehört.
Wo stehen im Shop Umweltaussagen?
Die Richtlinie definiert die Umweltaussage weit. Gemeint ist jede freiwillige Aussage oder Darstellung in kommerzieller Kommunikation, auch Bilder, Symbole, Markennamen und Produktbezeichnungen (Art. 2 Buchst. o UGP-Richtlinie). In einem Shop betrifft das fast jeden Seitentyp.
| Stelle | Typische Aussage | Was dazugehört |
|---|---|---|
| Produktdetailseite | „umweltfreundlich“, „nachhaltig verpackt“ in Text oder Bullet Points | Spezifizierung auf derselben Seite, Beleg |
| Kategorie- und Themenseiten | „Unsere grüne Linie“ im Kopf der Seite | Bezug auf konkrete Produkte und Merkmale |
| Filter und Badges | Filter „Nachhaltig“, Badge „klimafreundlich“ | Kriterien für die Zuordnung, Text am Badge |
| Siegel und Trust-Logos | Eigenes Logo „Wir denken an morgen“ | Zertifizierungssystem oder staatliche Stelle (Nr. 2a) |
| Bilder | Blätter, Wassertropfen, Wald im Produktbild mit Text daneben | Gesamteindruck aus Bild und Text |
| Produktfeeds | Titel „Öko-Waschmittel klimaneutral“ | Gleiche Regeln wie im Shop, wenig Platz für Spezifizierung |
| Checkout und Mails | „Danke für deinen klimafreundlichen Einkauf“ | Gilt als kommerzielle Kommunikation |
| Ratgeber und Blog | Artikel zu Nachhaltigkeit mit Produktlinks | Bezug zum eigenen Sortiment |
Produkttexte und allgemeine Aussagen
Eine allgemeine Umweltaussage ist eine Aussage ohne Spezifizierung „klar und in hervorgehobener Weise“ auf demselben Medium (Art. 2 Buchst. p). Laut Erwägungsgrund 9 zählt die Online-Verkaufsoberfläche als dasselbe Medium. Ohne Spezifizierung ist eine solche Aussage nur erlaubt, wenn die anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen ist, etwa über das EU-Umweltzeichen (Nr. 4a).
Die Kommission nennt in ihren Fragen und Antworten ein Beispiel. „Klimafreundliche Verpackung“ ohne weitere Angabe ist eine allgemeine Umweltaussage. „100 % der Energie für die Herstellung dieser Verpackung stammen aus erneuerbaren Quellen“ ist eine spezifische Aussage. Ob sie zulässig ist, hängt laut Kommission vom Einzelfall und den Belegen ab. Die Spezifizierung soll neben der Aussage oder als Teil davon stehen.
Für Shops mit vielen Produkten ist das vor allem eine Frage von Textbausteinen. Sätze wie „Verantwortungsvoll hergestellt“ stehen oft im Template und damit auf Tausenden Seiten. Dazu kommt Nummer 4b. Eine Aussage zum ganzen Produkt ist verboten, wenn sie nur einen Aspekt betrifft, etwa nur die Verpackung.
Beispiel einer Produktseite
Das schematische Beispiel zeigt einen Produkttext für ein Reinigungsmittel. Links stehen allgemeine Aussagen, rechts Angaben mit Bezug, Umfang und Beleg.
„Unser umweltfreundliches Reinigungsmittel schont die Natur. Klimaneutral hergestellt und nachhaltig verpackt.“
- „Umweltfreundlich“, „schont die Natur“ und „nachhaltig verpackt“ stehen ohne Spezifizierung (Nr. 4a).
- „Klimaneutral hergestellt“ beruht im Beispiel auf Kompensation (Nr. 4c).
„Reinigungsmittel für Böden, 1 Liter.“
- Flasche zu 70 % aus recyceltem Kunststoff, Massenanteil ohne Verschluss und Etikett.
- Tenside biologisch abbaubar nach Prüfmethode OECD 301B, Prüfbericht auf dieser Seite.
Jede Angabe nennt Bezug, Umfang und Beleg. Ob sie zulässig ist, hängt laut Kommission vom Einzelfall und den Belegen ab.
Für Gemische wie Reinigungsmittel, die nach der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 gekennzeichnet sind, gilt zusätzlich deren Art. 25 Abs. 4. Danach dürfen Angaben wie „nicht giftig“, „nicht gesundheitsschädlich“, „nicht umweltbelastend“ oder „ökologisch“ nicht auf Etikett oder Verpackung stehen. Darauf weist die Kommission in ihren Fragen und Antworten hin.
Bilder, Badges und Filter
Bilder und Farben allein sind laut Kommission keine allgemeine Umweltaussage. Zusammen mit Text oder einem Logo können sie aber Teil einer Umweltaussage werden. Ein grünes Blatt neben dem Wort „natürlich“ kann außerdem wie ein Siegel wirken. Für Siegel gilt Nummer 2a.
Badges und Filter sind Text auf der Verkaufsoberfläche. Ein Filter „Nachhaltig“ sagt über alle Produkte darin etwas aus. Für die Bestandsaufnahme brauchst du deshalb auch die Regeln, nach denen Produkte im Filter landen. Badges und Filter kommen oft per JavaScript in die Seite. Sie fehlen dann im Rohquelltext und stehen erst im gerenderten HTML.
Stockfotos und Vorlagen für Kategorieseiten verdienen einen eigenen Blick. Ein Waldbild im Kopf einer Kategorie wirkt zusammen mit einem Satz wie „bewusst hergestellt“ anders als allein. Die Kommission nennt Bäume, Regenwald, Wasser, Tiere sowie grüne oder blaue Hintergründe als Beispiele für Bilder, die mit Umweltvorteilen verbunden werden.
Siegel und eigene Labels
Ein Nachhaltigkeitssiegel darf nur angebracht werden, wenn es auf einem Zertifizierungssystem beruht oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurde (Nr. 2a). Die vier Kriterien für ein Zertifizierungssystem erklärt der Ratgeber EmpCo-Richtlinie. Die Kommission stellt dazu dreierlei klar.
- Inhaber des Systems und Nutzer des Siegels dürfen dasselbe Unternehmen sein, wenn das System allen Unternehmen offensteht und die übrigen Anforderungen erfüllt.
- Der Dritte, der die Einhaltung überwacht, muss eine vom Systeminhaber rechtlich getrennte Einheit sein.
- Siegel staatlicher Stellen außerhalb der EU fallen nur unter die Ausnahme, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen.
Eine Übergangsfrist für bestehende Siegel gibt es laut Kommission nicht. Die Tabelle zeigt, was für typische Siegel im Shop gilt.
| Art des Siegels | Was gilt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Staatlich festgesetzte Siegel, etwa EU-Umweltzeichen oder EMAS-Logo | Erlaubt ohne eigenes Zertifizierungssystem | Nr. 2a, EG 7 |
| Amtlich anerkannte Typ-I-Umweltzeichen nach EN ISO 14024, etwa Blauer Engel oder Nordic Swan Ecolabel | Gelten als anerkannte hervorragende Umweltleistung für allgemeine Aussagen nach Nr. 4a. Für das Siegel selbst gilt Nr. 2a. | Art. 2 Buchst. s, Q&A Nr. 7 |
| Private Siegel | Erlaubt, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem nach Art. 2 Buchst. r beruhen | Nr. 2a |
| Eigenes Logo ohne Zertifizierungssystem, etwa „Wir denken an morgen“ | Verboten | Nr. 2a |
| Siegel staatlicher Stellen außerhalb der EU | Nur erlaubt, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen | Q&A Nr. 17 |
| Gewährleistungsmarken mit ökologischen oder sozialen Merkmalen | Nur erlaubt, wenn staatlich festgesetzt oder auf einem Zertifizierungssystem beruhend | EG 7, Q&A Nr. 3 |
| Bio-Logo und Begriffe für ökologische Lebensmittel | Regelt die Öko-Verordnung (EU) 2018/848 | Q&A Nr. 14 |
Prüfliste je Siegel
Für die Bestandsaufnahme hilft eine Zeile je Siegel und Fundstelle. Die rechtliche Einordnung bleibt bei der Rechtsabteilung.
- Inhaber und Prüfer. Wer ist Systeminhaber, und wer überwacht die Einhaltung? Laut Kommission sind das zwei rechtlich getrennte Einheiten.
- Bedingungen. Wo sind die Anforderungen des Systems öffentlich einsehbar?
- Gegenstand. Gilt das Siegel für das Produkt, die Verpackung, einen Inhaltsstoff oder das Unternehmen?
- Lizenz. Lizenz- oder Zertifikatsnummer und Laufzeit, wenn das System sie vergibt.
- Darstellung. Steht das Siegel nur bei Produkten, für die es gilt, auch in Filtern, Feeds und auf Kategorieseiten?
- Beleg. Wo liegt das Zertifikat, und wer prüft, ob es noch gilt?
Produktfeeds und Google Shopping
Feeds übernehmen Texte aus dem Shop oder aus dem PIM. Wer eine Aussage auf der Produktseite ändert, hat sie damit nicht automatisch im Feed geändert. Feed-Tools halten oft eigene Felder und Regeln vor.
| Feld im Google Merchant Center | Länge | Sichtbar für Kunden |
|---|---|---|
| title | 150 Zeichen | ja |
| description | 5.000 Zeichen | ja |
| product_highlight | 2 bis 100 Highlights, je 150 Zeichen | ja |
| product_detail | bis 100 Einträge | ja |
| custom_label_0 bis 4 | 100 Zeichen | nein, nur für Kampagnen |
Bei Titeln und Highlights ist der Platz für eine Spezifizierung knapp. Die Leitlinien der Kommission zur UGP-Richtlinie (2021/C 526/01) halten fest, dass eine Umweltaussage in der Regel nicht getroffen werden sollte, wenn kein Platz für ihre Spezifizierung ist. Benutzerdefinierte Labels sieht laut Google kein Kunde. Sie steuern nur Kampagnen.
Beispiel eines Feed-Eintrags
Das schematische Beispiel zeigt einen Eintrag für Google Shopping. Rechts stehen nur Merkmale, die sich im Feed selbst spezifizieren lassen. Der Verweis auf die Produktseite ergänzt die Angabe.
- title „Öko-Waschmittel umweltfreundlich klimaneutral 1 l“
- description „Nachhaltiges Waschmittel, 100 % klimaneutral durch CO₂-Ausgleich.“
- product_highlight „CO₂-neutral“
- custom_label_0 „eco“
- title „Waschmittel Sensitiv 1 l, Flasche aus 70 % Recyclat“
- description „Flüssigwaschmittel für 30 Waschgänge. Flasche zu 70 % aus recyceltem Kunststoff, Massenanteil ohne Verschluss. Weitere Angaben und Belege auf der Produktseite.“
- product_highlight „Flasche zu 70 % aus Recyclat“
- custom_label_0 „recyclat-70“, für Kunden nicht sichtbar
Marktplätze und Dropshipping
Die UGP-Richtlinie richtet sich an Gewerbetreibende. Dazu zählt jede Person, die geschäftlich handelt, und jede Person, die in deren Namen oder Auftrag handelt (Art. 2 Buchst. b). Auf Marktplätzen gehören deshalb alle Inhalte in die Bestandsaufnahme, die ein Händler selbst einstellt. Das sind Titel, Bullet Points, Beschreibung, Bilder, Markenseiten und erweiterte Inhalte wie A+-Content.
Für Marktplatzbetreiber enthält der Digital Services Act eine eigene Regel. Die Haftungserleichterung für Hosting gilt nicht für die verbraucherschutzrechtliche Haftung, wenn die Plattform ein Angebot so darstellt, dass ein durchschnittlicher Verbraucher annimmt, es komme von der Plattform selbst (Art. 6 Abs. 3 Verordnung (EU) 2022/2065). Viele Marktplätze haben außerdem eigene Regeln für Produktangaben. Welche gelten, steht in den Richtlinien des jeweiligen Marktplatzes.
- Herstellertexte. Wer Texte, Bilder und Siegel vom Hersteller übernimmt, zeigt sie in seinem eigenen Angebot. Wer im Einzelfall haftet, regelt das nationale Recht.
- Filter des Marktplatzes. Landet ein Produkt in einer Kategorie wie „nachhaltig“, lohnt ein Blick darauf, nach welchen Kriterien das geschieht und wer die Zuordnung steuert.
- Dropshipping. Der Händler hat die Ware oft nie gesehen, schließt aber den Vertrag mit dem Kunden. Lieferantentexte, Produktfotos mit Naturmotiven und Siegel auf der Verpackung gehören deshalb in die Prüfung. Die Richtlinie nennt die Produktverpackung ausdrücklich als Medium einer Umweltaussage (Erwägungsgrund 9).
- Eigenmarken und White Label. Markennamen mit „eco“ oder „green“ können laut Kommission eine Umweltaussage sein, wenn sie beim durchschnittlichen Verbraucher eine Umweltassoziation wecken. Dann braucht der Name eine Spezifizierung auf demselben Medium oder den Nachweis nach Nr. 4a.
Neue Pflichtinformationen im Shop
- Harmonisierter Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung, seit 27.09.2026, festgelegt in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Im Onlinehandel kann er laut Kommission als allgemeiner Hinweis auf der Website stehen.
- Harmonisiertes Label für gewerbliche Haltbarkeitsgarantien des Herstellers von mehr als zwei Jahren. Online gehört es laut Erwägungsgrund 28 direkt neben das Bild des Produkts. Unmittelbar vor der Bestellung weist der Shop erneut darauf hin (Art. 8 Abs. 2 Verbraucherrechte-Richtlinie).
- Software-Updates bei Waren mit digitalen Elementen. Angegeben wird der Mindestzeitraum als Zeitraum oder Datum, wenn der Hersteller ihn bereitstellt.
- Reparierbarkeitswert, wo es für die Produktkategorie einen auf EU-Ebene gibt. Laut Kommission ist das seit dem 20. Juni 2025 bei neuen Smartphones und Tablets der Fall.
- Reparaturinformationen, wenn es keinen solchen Wert gibt. Gemeint sind Angaben des Herstellers zu Ersatzteilen, geschätzten Kosten, Bestellweg, Reparaturanleitungen und Reparatureinschränkungen, soweit er sie bereitstellt.
- Umweltfreundliche Lieferoptionen wie Lastenrad, elektrische Lieferfahrzeuge oder gebündelter Versand, sofern der Shop sie anbietet (Art. 6 Abs. 1 Buchst. g, Erwägungsgrund 37).
Der Shop muss laut Erwägungsgrund 36 nicht selbst auf Websites der Hersteller nach diesen Angaben suchen. In der Praxis kommen sie über PIM und Produktdaten. Fehlen sie dort, fehlen sie auch auf der Produktseite.
Alte Texte und Bestandsware
Die Richtlinie kennt keine allgemeine Übergangsfrist. Für Ware, die vor dem 27.09.2026 in Verkehr gebracht wurde, gilt seit diesem Tag § 15b UWG, verkündet am 27.10.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 322). Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung werden danach nach Treu und Glauben und unter Abwägung von Schwere, Anstrengungen, Kosten und Umweltbelastung geltend gemacht. Die Regel gilt bis einschließlich 26.09.2028 und tritt am 27.09.2028 außer Kraft. Sie bezieht sich auf Waren. Texte auf der Website nennt sie nicht. Welche Ansprüche Mitbewerber und Verbände haben, zeigt der Ratgeber EmpCo-Richtlinie.
Bestandsaufnahme in fünf Schritten
- Alle Shop-Domains und Länderversionen crawlen, inklusive JavaScript.
- Gerendertes HTML, Alt-Texte, Title und Meta Descriptions nach einer Begriffsliste durchsuchen, die die Rechtsabteilung freigibt.
- Textbausteine im Template finden. Eine Fundstelle im Template betrifft alle Seiten dieses Typs.
- Feeds und Marktplatz-Listings exportieren und dieselbe Liste darauf anwenden, auch auf Highlights und Produktdetails.
- Fundstellen mit URL, Kontext und Beleg an die Rechtsabteilung geben und nach Änderungen erneut prüfen.
Häufige Fehler
- Den Shop bereinigen und den Feed vergessen.
- Nur Produktseiten prüfen und Filter, Badges und Transaktionsmails übersehen.
- Im Rohquelltext suchen, obwohl Badges per JavaScript kommen.
- Herstellertexte und Lieferantenbilder ungeprüft übernehmen.
- Siegel auf Kategorieseiten zeigen, obwohl sie nur für einzelne Produkte gelten.
- Den Beleg zur Aussage nicht dokumentieren.
Häufige Fragen
Reicht ein Link oder QR-Code zur Erklärung?
Die Kommission schreibt, die Spezifizierung einer Umweltaussage solle neben der Aussage oder als Teil davon auf demselben Medium stehen (Fragen und Antworten Nr. 4). Einen QR-Code nennt sie nur für Aussagen zur künftigen Umweltleistung als möglichen Weg zum Umsetzungsplan und zu den Prüfergebnissen (Nr. 12). Für andere Fälle beantwortet sie die Frage nicht. Die Bewertung im Einzelfall gehört zur Rechtsberatung.
Gilt EmpCo auch für Händler außerhalb der EU?
Die UGP-Richtlinie gilt für Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt, unabhängig von der Herkunft des Unternehmens oder des Produkts.
Wer haftet für Herstellertexte auf dem Marktplatz?
Die UGP-Richtlinie gilt für jede Person, die geschäftlich handelt, und für Personen, die in ihrem Namen oder Auftrag handeln (Art. 2 Buchst. b). Wer im Einzelfall haftet, regelt das nationale Recht. Für Marktplatzbetreiber enthält Art. 6 Abs. 3 des Digital Services Act eine eigene Regel.
Darf ich „bio“ bei Lebensmitteln weiter verwenden?
Für Lebensmittel regelt die Öko-Verordnung (EU) 2018/848 diese Begriffe. Sie geht der UGP-Richtlinie in diesem Punkt vor.
Muss der Hinweis zur Gewährleistung auf jede Produktseite?
Laut Kommission kann er im Onlinehandel als allgemeiner Hinweis auf der Website stehen. Das Label für Haltbarkeitsgarantien gehört dagegen zum einzelnen Produkt.
Muss ich umweltfreundliche Lieferoptionen anbieten?
Die Verbraucherrechte-Richtlinie verlangt die Information über solche Optionen, sofern es sie gibt (Art. 6 Abs. 1 Buchst. g). Eine Pflicht, sie anzubieten, enthält sie nicht.
Wie finde ich alle Aussagen in einem großen Shop?
Mit einem vollständigen Crawl inklusive JavaScript und einer Suche im gerenderten HTML. Feeds prüfst du getrennt, weil sie eigene Felder haben.
Quellen
Abgerufen am 02.11.2026. Ist eine Angabe veraltet oder fehlt etwas, schreib uns.
- EUR-Lex, Richtlinie (EU) 2024/825: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32024L0825 · ABl. L vom 06.03.2024
- EU-Kommission, Questions & Answers zur Richtlinie 2024/825: https://commission.europa.eu/topics/consumers/consumer-rights-and-complaints/sustainable-consumption_en · Stand September 2026
- EUR-Lex, UGP-Richtlinie 2005/29/EG, konsolidierte Fassung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02005L0029-20220528 · Fassung vom 28.05.2022
- EUR-Lex, Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1960/oj · 25.09.2025
- EUR-Lex, Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act): https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2022/2065/oj · ABl. L 277 vom 27.10.2022
- Deutscher Bundestag, Beschlussempfehlung Drucksache 21/8158 (§ 15b UWG): https://dserver.bundestag.de/btd/21/081/2108158.pdf · 23.09.2026
- Bundesgesetzblatt, Gesetz zur Modernisierung des Designrechts und zur Änderung des UWG (§ 15b UWG): https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2026/322 · BGBl. 2026 I Nr. 322 vom 27.10.2026
- Google Merchant Center, Spezifikation der Produktdaten: https://support.google.com/merchants/answer/7052112
- EUR-Lex, Leitlinien zur UGP-Richtlinie 2021/C 526/01: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52021XC1229(05) · 29.12.2021