“Kleiner Hinweis vorweg: Dieser Artikel spiegelt unsere Sicht auf EmpCo aus Marketingperspektive wider und ist keine Rechtsberatung.”
Die Empowering Consumers-Richtlinie regelt jede „kommerzielle Kommunikation gegenüber Verbrauchern" — und das ist die Definition von Online Marketing. Was viele Marketing-Verantwortliche unterschätzen: Die Richtlinie ist kanalblind. Eine generische Klimaneutralitäts-Behauptung ist im Google-Ad genauso problematisch wie auf der Produktdetailseite. Eine Eco-Behauptung im Influencer-Post hat dieselbe rechtliche Qualität wie auf der Verpackung. Und besonders relevant: In Marketing-Formaten ist der Platz für Substantiierung oft minimal — was die Compliance-Hürde paradox erhöht.
Dieser Artikel ordnet ein, was sich für die wichtigsten Online-Marketing-Kanäle ändert und welche Stellen besonders kritisch sind.
Warum Marketing-Teams besonders im Fokus stehen
Drei Faktoren machen Marketing zu einem überdurchschnittlich risikoreichen Bereich:
Verdichtung erhöht das Risiko. Marketing-Formate zwingen zu kurzen, plakativen Botschaften. Eine Google-Ad-Headline hat 30 Zeichen, ein E-Mail-Subject vielleicht 40, ein Newsletter-Hero-Banner einen Halbsatz. Genau in dieser Verdichtung wird Sprache anfällig für generische Eco-Begriffe — „nachhaltig", „klimaneutral", „bio" — als Verkaufsbeschleuniger eingesetzt, ohne Platz für Substantiierung.
Volumen und Iteration. Performance-Marketing-Setups produzieren tausende Anzeigen-Varianten, A/B-Tests, dynamische Anpassungen. Was heute getestet wird, läuft morgen abgeschaltet, übermorgen wieder online. Eine Aussage, die im Briefing korrekt war, kann in einer Variante problematisch werden — und niemand merkt es.
Verteilung über Kanäle und Owner. Performance Marketing läuft bei Agentur A, Newsletter bei Agentur B, Influencer-Kooperationen koordiniert das interne Team, Affiliate läuft über Plattformen wie Awin oder Tradedoubler. Compliance hat selten den vollen Überblick — und die einzelnen Verantwortlichen kennen die Richtlinie oft nicht.
Google Ads und SEA
Suchanzeigen sind besonders anfällig, weil Marketer dort traditionell mit Buzzword-Stuffing arbeiten — viele relevante Begriffe in wenig Platz unterzubringen, um die Klickrate zu maximieren. Genau diese Verdichtung ist unter EmpCo problematisch.
Beispiel: Eine typische Google Search Ad
Überschrift 2 Klimaneutral & nachhaltig
Überschrift 3: 100% umweltfreundlich
Beschreibung: Unsere klimaneutralen Bio-Waschmittel – natürlich, nachhaltig und umweltfreundlich. Jetzt im Angebot.
Überschrift 2 Flasche aus 70%-Recyclat
Überschrift 3: 30 Wäschen pro Flasche
Beschreibung: Hautverträgliches Waschmittel mit hochkonzentrierter Formel. Verpackung aus 70 % Post-Consumer-Recyclat (PET). Inhaltsstoffe und Belege auf der Produktseite.
Substantiierte Umweltaussagen lassen sich in 30-Zeichen-Headlines praktisch nicht unterbringen. Wer in einer Google-Ad „klimaneutral" oder „biologisch abbaubar" schreibt, kann die geforderte Spezifizierung (Methodik, Bezugsgröße, Quelle) im Anzeigenformat nicht leisten — selbst wohlmeinende Verkürzungen wie „98 % biolog. abbaubar nach OECD" lassen offen, ob sich die Aussage auf Tenside, alle organischen Inhaltsstoffe oder das Gesamtprodukt bezieht.
Die saubere strategische Konsequenz: Eco-Claims gehören in Performance-Marketing-Formaten möglichst auf die Landingpage, nicht in die Headline. Wer Recyclat-Anteile, Biologische-Abbaubarkeit oder ähnliche konkrete Umwelteigenschaften bewerben will, sollte sicherstellen, dass die vollständige Substantiierung — gemessene Werte, Bezugsgröße, Prüfmethode, Quellenverweis — auf der verlinkten Landingpage steht.
Was bei Google Ads besonders zu beachten ist
- Responsive Search Ads — wenn 15 Headlines hinterlegt sind und Google diese algorithmisch zu Anzeigentexten kombiniert, sind alle Kombinationen rechtlich relevant. Auch unbeabsichtigte Kombinationen wie „Klimaneutrales Waschmittel" + „bis zu 50 % günstiger" sind voll auf den Werbenden zurechenbar.
- Sitelinks und Callouts — kurze Eco-Buzzwords wie „Klimaneutral", „Nachhaltig" oder „CO₂-frei" als Callout sind nackte Werbeaussagen ohne Substantiierungs-Möglichkeit. Diese fallen besonders deutlich unter die Verbote.
- Performance Max — vollständig automatisierte Kampagnen mit von Google generierten Asset-Kombinationen. Hier ist die Kontrolle besonders begrenzt — Marketer müssen alle einlieferbaren Assets sauber halten, um Risiko-Kombinationen zu vermeiden.
- Shopping Ads — werden direkt aus dem Produktfeed gespeist. Wer Feed-Probleme hat, hat damit auch Shopping-Ad-Probleme.
- Display- und Videoanzeigen — hier kommen visuelle Elemente hinzu (grüne Naturmotive, Erden-Symbole), die als implizite Umweltaussagen wirken können.
Plattform-eigene Sanktionen
Google selbst hat über die Jahre verschärfte Greenwashing-Policies eingeführt. Wer EmpCo-Verstöße in Anzeigen platziert, riskiert nicht nur juristische Folgen, sondern auch Plattform-Sanktionen: ablehnte Anzeigen, reduzierte Auslieferung, im Extremfall gesperrte Konten. Das ist ein direktes Performance-Problem, kein theoretisches Compliance-Risiko.
Meta, TikTok, Pinterest, LinkedIn
Social Ads haben mehr Platz für Text als Search Ads, gleichzeitig aber stärkere visuelle Komponenten. Daraus ergeben sich andere Risiken:
- Meta Ads (Facebook, Instagram) — Primary Text bietet längeren Raum für Substantiierung, wird aber oft durch generische Lifestyle-Headlines konterkariert. Carousel-Anzeigen mit einzelnen Slides erhöhen die Komplexität, weil jeder Slide für sich rechtlich relevant ist.
- TikTok Ads — visuell extrem dichte Format, oft mit Naturmotiven, „Earth-friendly"-Hashtags und User-Generated-Content. Die Schnittmenge zu Influencer-Marketing ist groß.
- Pinterest Shopping — Produkt-Pins werden mit Beschreibung, Highlight und Kategorisierung ausgespielt. „Sustainability"-Filter und „Eco-Friendly"-Tags wirken wie Mini-Siegel.
- LinkedIn Ads — auch B2B-Werbung mit Nachhaltigkeits-Botschaften fällt unter EmpCo, sobald sie an Verbraucher (auch Endkunden in B2B-Konstellationen) ausgespielt wird.
Eine besondere Konstellation auf Social: Werbung mit eigenen Hashtags wie #ClimateNeutral oder #Sustainable, die organisch wie kommerziell verwendet werden. Wer eine eigene Hashtag-Kampagne mit irreführenden Behauptungen aufsetzt, schafft eine kommerzielle Aussage, die dann ein Eigenleben entwickelt — auch durch User-Beiträge.
SEO: Meta-Tags, Snippets, Content
SEO-Texte werden oft nicht als Werbung gesehen — sind aber kommerzielle Kommunikation, sobald sie Produkte oder das eigene Sortiment bewerben. Drei spezifische Konstellationen:
Meta-Tags und SERP-Snippets
Meta-Title und Meta-Description sind die kürzesten kommerziellen Kommunikationsformate überhaupt. Genau hier wird das Buzzword-Stuffing besonders intensiv betrieben — „Bio Eco Klimaneutral Naturkosmetik" als Title-Tag ist Standard und gleichzeitig hochriskant. Da Snippets in der SERP angezeigt werden, sind sie für Verbraucher sichtbar — und damit kommerzielle Aussagen.
Featured Snippets und Antwort-Boxen
Wenn Google einen Webseiten-Inhalt als Featured Snippet zitiert, wird die zitierte Aussage prominent in der Suche dargestellt. Wer in einem Ratgeber „Unser Bio-Waschmittel ist klimaneutral" schreibt und Google daraus ein Snippet extrahiert, multipliziert das Risiko. Snippet-Optimierung sollte daher mit besonderer Sorgfalt formuliert werden.
SEO-Texte und Ratgeber-Content
Beratungs-Inhalte, Magazin-Artikel und SEO-Texte über Nachhaltigkeit fallen in den Geltungsbereich, sofern sie auf konkrete Produkte oder das eigene Sortiment verweisen. Reine journalistisch-redaktionelle Inhalte ohne kommerziellen Bezug sind nicht erfasst — aber die Grenze ist in Marketing-Content fließend.
E-Mail-Marketing und CRM
E-Mail-Marketing hat unter EmpCo einen besonderen Status: Subject-Lines sind extrem kurz, Headlines sehr plakativ, gleichzeitig haben Marketers in den Mails viel mehr Platz für Substantiierung als in Anzeigenformaten. Das macht E-Mail strukturell besser geeignet für saubere Kommunikation — wenn die Disziplin in der Umsetzung stimmt.
Beispiel: Newsletter-Betreff-Zeile
Spezifische Risiken im E-Mail-Marketing
- Betreffzeilen mit Öko-Begriffen — werden in Inbox-Vorschauen ohne Kontext angezeigt
- Preheader-Texte — die zweite Zeile in der Inbox-Vorschau, oft mit kurzen Marketing-Botschaften
- Hero-Banner in Newslettern — visuell dominante Elemente mit Naturmotiven und plakativen Botschaften
- Trigger-E-Mails wie Abandoned-Cart-Mails mit „Diese nachhaltigen Produkte warten noch auf dich"
- Marketing-Footer in Transaktionsmails — auch Bestellbestätigungen mit „Vielen Dank für deinen klimafreundlichen Einkauf" sind kommerzielle Aussagen
- Personalisierte Empfehlungen — wenn das CRM-System Produkte als „nachhaltig" tagged und automatisch empfiehlt, ist das eine algorithmisch generierte Umweltaussage
Influencer-Kooperationen
Influencer-Marketing ist juristisch komplex. Die Faustregel: Sowohl der Influencer als auch der beauftragende Markenanbieter können haften — abhängig von der Konstellation.
- Strukturierte Kooperationen mit Briefing — wenn die Marke konkrete Botschaften, Hashtags oder Buzzwords vorgibt, haftet sie mit. Briefings, die „klimaneutral" oder „nachhaltig" als Pflichtbegriffe enthalten, sind besonders riskant.
- Affiliate-Influencer ohne Briefing — der Influencer haftet primär selbst, die Marke aber bei systematischen Greenwashing-Mustern in der Kooperation.
- UGC-Kampagnen — wenn Marken Konsumenten zu Posts aufrufen, übernehmen sie redaktionelle Mit-Verantwortung für die so generierten Aussagen.
Praxis-Tipp: Briefings sollten konkrete, substantiierbare Botschaften vorgeben statt generischer Eco-Begriffe. Statt „Sprich darüber, dass das Produkt nachhaltig ist" lieber „Sprich darüber, dass die Verpackung aus 70 % recyceltem PET besteht". Das schützt sowohl Marke als auch Influencer.
Partner- und Affiliate-Marketing
Affiliate-Netzwerke wie Awin, Tradedoubler oder AdCell verbreiten Werbemittel über tausende Partner-Webseiten. Wer als Werbungtreibender problematische Banner oder Texte einstellt, multipliziert das Risiko hundertfach. Umgekehrt: Wenn Affiliate-Partner eigene Texte mit Greenwashing-Begriffen erstellen, kann der Werbungtreibende mithaften — abhängig von der vertraglichen Konstellation.
Empfehlenswert ist eine systematische Bereinigung der Werbemittel-Datenbank im Affiliate-Netzwerk vor dem Stichtag. Außerdem sollten Partner-Verträge auf die geänderte Rechtslage hinweisen.
Was Marketingteams jetzt tun sollten
- Kanal-Inventar erstellen — welche Marketing-Kanäle laufen aktuell, mit welchen Werbemitteln, in welchen Sprachen, mit welchen Botschaften?
- Anzeigentexte und Asset-Bibliotheken bereinigen — Buzzword-Stuffing aus Headlines, Descriptions, Callouts, Sitelinks entfernen. Bei Responsive Search Ads alle Asset-Kombinationen mental durchspielen.
- Briefings überarbeiten — Marketing-Briefings, die generische Eco-Begriffe als Pflicht enthalten, anpassen. Substantiierbare Botschaften vorgeben.
- Newsletter und Trigger-Mails screenen — Subject-Lines, Preheader, Hero-Banner, Marketing-Footer in Transaktionsmails
- Influencer- und Affiliate-Verträge prüfen — Compliance-Klauseln einbauen, Briefings standardisieren
- SEO-Bestand checken — Meta-Tags, Featured-Snippet-optimierte Inhalte, Magazin-Artikel
- Kontinuierliches Monitoring einrichten — Marketing-Inhalte ändern sich täglich. Eine einmalige Prüfung reicht nicht.
- Cross-Team-Koordination — Marketing, Compliance, Legal und Brand müssen zusammenkommen. Compliance kann nicht hinterherräumen, was Marketing täglich neu produziert.
Marketing-Kanäle auf EmpCo-Risiken prüfen
Wir screenen nicht nur Webseitentexte, sondern können auch direkt an die APIs deiner Marketing-Plattformen andocken — und dieselbe Klassifikations- und Substantiierungs-Logik auf Anzeigentexte, Newsletter-Inhalte und Produktfeeds anwenden. Konzeptionell ist das in Phase 2 unserer Roadmap angelegt; bei Pilot-Interesse skalieren wir gerne früher. Sprich uns an.
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Hinweis: Dieser Artikel wurde mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Für eine rechtlich verbindliche Beurteilung Ihres individuellen Falls wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Wirtschaftskanzlei. Quellen: Richtlinie (EU) 2024/825 (EUR-Lex), Q&A der EU-Kommission zu EmpCo (Stand 27. November 2025), Drittes Gesetz zur Änderung des UWG (Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 43).